Rechtsprechung
KG, 28.05.2004 - 7 U 250/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage der Anwendung des Preisrechts der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei isoliert vergebenen Planleistungen betreffend der wegweisenden sowie verkehrsführenden Beschilderung und Markierung einer Autobahn ; Anwendbarkeit des Preisrechts der HOAI ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 52 Abs. 7 Nr. 6; HOAI § 1
Zur Frage, was dem Preisrecht der HOAI unterliegt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erfasst HOAI isolierte Planleistung "Beschilderung"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Abrechnungsfrage aus Abschnitt VII HOAI - Isolierte Planungsleistungen für Beschil-derung und Markierung einer Autobahn
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Honorar für die Planung von Ausstattung und Nebenanlagen von Verkehrsanlagen nach der HOAI? (IBR 2005, 26)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2005, 156 (Ls.)
- BauR 2005, 745
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines …
Auszug aus KG, 28.05.2004 - 7 U 250/03
Aus § 5 Abs. 4 HOAI folgt dabei nach ganz herrschender Auffassung, dass Besondere Leistungen, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Grundleistungen vergeben werden, nicht der HOAI unterliegen, das Honorar also frei vereinbart werden kann (vgl. BGHZ 136, 33, 36, Locher/Koeble/Frik HOAI 8. Aufl. § 2 Rdnr. 17). - BGH, 18.05.2000 - VII ZR 125/99
Höhe der Vergütung nach HOAI
Auszug aus KG, 28.05.2004 - 7 U 250/03
Maßgeblich ist danach, ob die von der Klägerin geschuldete Leistung in den Leistungsbildern der HOAI beschrieben ist (BGH BauR 2000, 1512).
- BGH, 23.02.2006 - VII ZR 168/04
Anwendbarkeit der HOAI auf Planungsleistungen im Rahmen der Errichtung einer …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2005, 745 f. veröffentlicht ist, hat die Honorarvereinbarung als wirksam angesehen.